Keine Kriminalisierung der Kurdistan-Solidarität - Prozess gegen Michel Brandt verschoben

Am 16. Januar sollte nach einem Jahr der zweite Prozesstag vor dem Landgericht im Berufungsverfahren gegen Michel Brandt stattfinden. Der Termin ist jetzt um mehrere Monate verschoben worden.

 

Worum geht es? Vom Amtsgericht Karlsruhe war Michel Brandt vor zweiJahren wegen seiner Solidatität mit Rojava und der Verurteilung der türkischen Militärintervention in Nordsyrien, gegen die er als Bundestagsabgeordneter protestiert hatte, belangt worden. Angeblich habe er für Solidarität mit Rojava mit in Deutschland verbotenen Symbolen geworben. Da die Staatsanwaltschaft dies am ersten Tag der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht nicht nachweisen konnte, wurde das Verfahren vertagt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auf Nachfragen des vorsitzenden Richters eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Nach einem weiteren Jahr findet nun die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landgericht statt.

Die Bomben-, Raketen- und Drohnenangriffe mit des türkischen Erdogan-Regimes gegen Rojava dauern seit sieben Jahren an. In den letzten Wochen zerstörte das türkische Militär Krankenhäuser und Infrastruktur in Rojava. Dabei wurde auch das Medizinische Zentrum von Kobane in Schutt und Asche gelegt, dass von deutschen Hilfsorganisationen aufgebaut worden war. Die Solidarität mit Rojava darf nicht kriminalisiert werden. Vielmehr muss die deutsche Politik auf die Türkei einwirken, dass diese Angriffe beendet werden, und jegliche Lieferung von Waffensystemen an die Türkei sofort eingestellt werden.