Keine Jobcenter-Rückforderung der 9€-Ticket-Differenzebträge für ALG II-Empfänger*innen!

Mit der Einführung des 9-Euro-Tickets wurden Geringverdiener*innen, aber auch Arbeitslose entlastet - die Vergünstigung des ÖPNV war längst überfällig. Nun wurde jedoch bekannt, dass die Jobcenter in Baden-Württemberg Menschen in ALG-II- Leistungsbezug auffordern, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen. Betroffen sind Grundsicherungsempfänger*innen, die Kinder haben und die das Monatsticket über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt und erhalten haben. Auch bei Bezieher*innen von Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen kann es zu Rückforderungen kommen. 43 Euro könnten die Jobcenter rückfordern - die Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und Betrag zu Förderung von Mobilität.

Da die Kommunen für die Jobcenter zuständig sind, möchte unsere Gemeinderatsfraktion in einem Antrag die Stadt Karlsruhe beauftragen, keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9- Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger*innen zu verlangen.

„In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen sind davon betroffen. Das 9-Euro Ticket sollte für diese Menschen eine enorme Entlastung darstellen. Jetzt 43 Euro zurückzufordern ist nicht nur kleinlich, sondern auch ungerecht, da die Grundsicherung schon lange viel zu niedrig ist“, so unser Stadtrat Lukas Bimmerle. 

Die Jobcenter können es sich locker leisten, auf die Rückforderung zu verzichten. Ohnehin würde es sich nur um den Betrag für Juni handeln, da davon auszugehen ist, dass für die Monate Juli und August lediglich ein Mobilitäts-Betrag in Höhe des 9-Euro-Tickets ausbezahlt wird. Darüber hinaus wäre der bürokratische Aufwand für eine Rückforderung nicht nur unverhältnismäßig, sondern vermutlich auch teurer als der Verzicht auf die Rückforderung.