Schwangerschaftsabbruch legalisieren - Streichung des § 218 - Kommt zur Demonstration am 07.12. in Karlsruhe

Samstag, 13:00 Uhr, Kronenplatz, Karlsruhe.

Es ist an der Zeit, den §218 endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen! Seit 1871 stellt dieser Paragraph Abtreibungen unter Strafe. Deutschland hat damit eine der rückschrittlichsten Gesetzgebungen in Europa.

Die Folgen für ungewollt Schwangere sind gravierend: Schwangerschaftsabbrüche sind nur unter bestimmten Voraussetzung straffrei, aber grundsätzlich rechtswidrig.

Damit sind sie nicht Teil der medizinischen Ausbildung. Immer weniger Ärzt*innen nehmen Abbrüche vor. Die nächste Klinik, die einen Abbruch durchführt, liegt oft über 100 km entfernt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Kriminalisierung und Beratungspflicht stigmatisieren und entmündigen Frauen und alle Personen, die schwanger werden können.
Im Frühjahr hat sich eine von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommis-sion für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen ausgesprochen. 75 Prozent der Bevölker-ung stimmt dem zu.
Wir fordern:
1. §218 streichen: Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung und nicht ins Strafgesetzbuch.
2. Medizinische Versorgung sichern: Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verankern.
3. Kostenfreier Zugang zu Verhütungmitteln.
Die Linke im Bundestag trägt den fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Streichung des §218 StGB als Minimalkonsens. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass ein Abbruch in den ersten 12 Wochen rechtmäßig ist und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.