Wohnungen nicht dem Wohnungsmarkt entreißen: Zweckentfremdungsverbot & Leerstandskataster einführen!

In der morgigen Sitzung des Gemeinderats wird das Ergebnis eines Gutachtens zur Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung von Wohnraum behandelt. Das Gutachten hatte die Stadt in Auftrag gegeben, nachdem unsere Fraktion gefordert hatte, den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung zu prüfen. Anlass hierzu war die Verabschiedung des „Landesgesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum“, das den Kommunen die Grundlage zum Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung gibt.

Mit Blick auf das Gutachten und die Beschlussvorlage der Stadt kritisiert unsere Stadträtin Mathilde Göttel: „Anders als in anderen Städten in Baden-Württemberg, wo bereits Zweckentfremdungsverbotssatzungen verabschiedet wurden, bremst die Stadt Karlsruhe weiterhin bei dem Thema. Das Ergebnis des Gutachtens interpretiert die Stadt nicht als Handlungszwang.“

Für Mathilde Göttel ist dies nicht nachvollziehbar: „Gerade die ermittelten Zahlen zum Leerstand (3960 Wohnungen bzw. 2,6% des gesamten Wohnungsbestandes) sind höher als in anderen Städten – was nicht zuletzt auch daran liegen wird, dass dort bereits Zweckentfremdungsverbotssatzungen erlassen wurden. Die Argumentation der Stadt, man brauche 3-5% Leerstandsquote als Fluktuationsreserve für einen funktionierenden Wohnungsmarkt, sehen wir kritisch. Aus der ermittelten Leerstandsquote wird nicht deutlich, wie viele leerstehende Wohnungen tatsächlich unmittelbar dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und wie viele längerfristig leerstehen und damit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Hier könnte ein Leerstandskataster, wie in Freiburg oder München, als passendes Instrument dienen“.

Unsere Stadträtin Karin Binder kritisiert auch die Interpretation der Zahlen zur kurzfristigen Vermietung, wie z.B. durch Air-BnB und andere Vermietungsplattformen: „Auch wenn das Segment der privaten Kurzzeitvermietung in Karlsruhe laut Gutachten noch nicht so ausgeprägt ist, wie in anderen Städten, ist damit zu rechnen, dass sich das aufgrund der steigenden Attraktivität Karlsruhes in den nächsten Jahren ändern wird. Damit man als Stadt darauf vorbereitet ist, wäre auch hierfür der Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung sinnvoll. Die Einführung einer Registrierungs- und Anzeigenpflicht für kurzzeitig zur privaten Vermietung angebotenen Wohnraum wäre ein wichtiger Schritt, um rechtzeitig handeln zu können. Es muss alles getan werden, dass nicht weiter Wohnungen einer regulären Wohnungsversorgung entzogen werden.“

In einem Antrag fodern wir nun den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung und die Einführung eines Leerstandskatasters, um gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung wie beispielsweise AirBnB und Leerstand vorgehen zu können.